Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Der Firma Stretchlimo Kristen
§1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der
Anmietung von Stretchlimousinen von der Fa. Stretchlimo Kristen. Ein
Vertrag kommt nur dann zustande, wenn er von der Fa. Stretchlimo Kristen
schriftlich mit Unterschrift bestätigt wurde.
§2 Zahlungsbedingungen
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, dann sind
die gesamten Mietkosten bis spätestens 8 Wochen vor Auftragstermin zu
zahlen. Im Falle des Zahlungsverzugs berechnet die Fa. Stretchlimo
Kristen dem Kunden Zinsen in Höhe von 15% und Mahngebühren von 5 Euro
pro Mahnung.
§3 Vertragsstornierung
Stornierungen werden nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.
Bei Stornierungen berechnet die Fa. Stretchlimo Kristen folgenden Anteil
des vereinbarten Mietpreises als Aufwendungsersatz:
10% bis 8 Wochen vor Termin, 50% bis 4 Wochen vor Termin, danach 75% vom
Auftragspreis.
§4 Rücktritt
Fa. Stretchlimo Kristen ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten, wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich werden sollte
(ohne Angabe von Gründen).
§5 Beförderung
Eine Beförderungspflicht besteht nicht. Die Fahrgäste haben sich an die
Weisungen des Chauffeurs zu halten.
Handeln Fahrgäste den Weisungen des Chauffeurs zuwider, oder stellen sie
nach der STVO eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs, auch
durch Beeinträchtigung des Fahrers dar, ist die Fa. Stretchlimo Kristen
oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen.
In diesem Falle wird der volle Mietpreis, einschließlich aller Neben-
und Sonderleistungen, berechnet. Vorgenanntes gilt auch bei der Gefahr
von Fahrzeugbeschädigungen.
§6 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn,
Die Verzögerungen beruhen auf dem Verschulden der Fa. Stretchlimo
Kristen.
§7 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle von ihm oder den anderen Fahrgästen
hervorgerufenen Schäden oder groben Verschmutzung. Vom Kunden (oder von
ihm beauftragte Dritte) angebrachte Beschriftungen, Anbauten und
Dekorationen sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er haftet für alle
Folgeschäden. Risiken während Film- und Fotoaufträgen oder ähnlichen
Aktionen außerhalb der reinen Personenbeförderung sind durch eine vom
Kunden abzuschließende Zusatzversicherung (z.B. Requisitenversicherung)
zu versichern.
§8 Haftung von Fa. Stretchlimo Kristen
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung
übernommen, es sei denn, diese sind auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von der Fa. Stretchlimo Kristen zurückzuführen.
§9 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für beide Seiten ist Reutlingen.
§10 Teilunwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, dann bleiben
die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. In diesem Fall
gelten diejenigen Vorschriften, die dem Inhalt der Klausel am nächsten
kommen.
(Stand 01.06.2003)
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